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Nein. Wenn Sie vom Mieter eine Kaution von beispielsweise drei Monatsmieten verlangen und vor dem Abschluss des Mietvertrages eine Bonitätsabklärung machen, sollten keine Mietzinszausfälle vorkommen. Denn bei ausstehenden Mietzinsen können Sie nach einer Mahnung innert 30 Tagen kündigen. Verlangen Sie vom Mieter aber, dass er eine Privathaftpflichtversicherung abschliesst. Diese würde dann vom Mieter verursachte Schäden decken.
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