Ja. Nach dem Tod Ihres Mannes überprüft die Bank, ob die Tragbarkeit der Hypothek noch ge­geben ist. Das heisst: Sie rechnet nach, ob der jährliche Hypothekarzins, die Unterhaltskosten und allfällige Amortisationen einen Drittel Ihres Jahreseinkommens nicht übersteigen. Dafür benötigt die Bank eine Übersicht über Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Ausserdem braucht sie Informationen zum Zustand Ihrer Wohnung.