Ja. Bei Kinderabzügen gilt als Stichtag der 31. Dezember. Eltern können also nur einen Abzug vornehmen für volljährige Kinder, die sich am Stichtag in einer Erstausbildung befinden. Da Ihr Sohn das Studium im September 2022 be­endete, war ein Abzug für dieses Jahr nicht mehr möglich.