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K-Geld 01/2025
05.02.2025
Letzte Aktualisierung:
17.02.2025
17.02.2025
Ja. Bei Kinderabzügen gilt als Stichtag der 31. Dezember. Eltern können also nur einen Abzug vornehmen für volljährige Kinder, die sich am Stichtag in einer Erstausbildung befinden. Da Ihr Sohn das Studium im September 2022 beendete, war ein Abzug für dieses Jahr nicht mehr möglich.
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