Inhalt
K-Geld 02/2021
31.03.2021
Ja. Das Geld auf einem Freizügigkeitskonto darf man nachträglich nicht mehr auf zwei Konten bei zwei verschiedenen Freizügigkeitsstiftungen verteilen. Die Aufteilung hätten Sie Ihrer Pensionskasse mitteilen müssen, bevor diese das Geld auszahlte.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden