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K-Geld 03/2021
26.05.2021
Letzte Aktualisierung:
27.05.2021
27.05.2021
Nein. Die stillschweigende Erneuerung ist bei Versicherungsverträgen zwar üblich, sofern keine der beiden Parteien unter Berücksichtigung der geltenden Frist rechtzeitig kündigt. Der Vertrag verlängert sich aber nur jeweils um ein Jahr. Das geschieht unabhängig davon, wie lange der ursprünglich abgeschlossene Vertrag dauerte.
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