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Nein. Der Mehrheitsbeschluss gilt für alle Miteigentümer und somit auch für die unterlegene Minderheit. Weigert sich ein Miteigentümer, seinen Anteil in den Erneuerungsfonds zu bezahlen, kann ihn die Eigentümergemeinschaft betreiben und den Betrag schliesslich pfänden lassen. Ohne anderes Vermögen oder genügend Einkommen leitet das Betreibungsamt den Verkauf der Wohnung ein. Aus dem Verkaufserlös wird die offene Schuld bezahlt.
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