Inhalt
K-Geld 05/2023
25.10.2023
Ja. Im Jahr Ihrer ordentlichen Pensionierung können Sie als Angestellter nochmals die volle 3a-Einzahlung von zurzeit maximal 7056 Franken tätigen. Den Betrag können Sie in der Steuererklärung vom Einkommen abziehen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden