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30.07.2019
Ja. Der Kanton Zürich gewährt in Härtefällen, bei denen ein «offensichtliches Missverhältnis» zwischen Ein kommen und Eigenmietwert besteht, eine Reduktion des Eigenmietwerts. Vorausset zung für die Reduktion ist, dass der Eigenmietwert höher ist als ein Drittel der Ein künfte, die den Steuerpflich tigen zur Deckung ihrer Lebenshaltungskosten zur Verfügung stehen. In Ihrem Fall liegt ein Drittel der mass geblichen Einkünfte bei 13 620 Franken. Das liegt deutlich unter dem Eigen mietwert von 30 800 Franken. Sie erfüllen also die Voraus setzungen für eine Reduktion. Wenden Sie sich an Ihr zuständiges Steueramt.
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