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Nein. Der Vorbezug von Geld aus der beruflichen Vorsorge ist nur möglich, wenn sichergestellt ist, dass es tatsächlich für selbstgenutztes Wohneigentum eingesetzt wird. Reservationsverträge sind jedoch unverbindlich, sofern sie nicht notariell beurkundet werden. Der Gang zum Notar ist bei solchen Verträgen aber nicht üblich.
Die beiden Teilzahlungen hingegen lassen sich aus Pensionskassengeldern finanzieren, sofern Sie bei der Zahlung den Liegenschaftsvertrag gültig abgeschlossen haben. Sobald der Kaufvertrag unterzeichnet, notariell beglaubigt und der Grundbucheintrag erfolgt ist, können Sie sich von Ihrer Kasse einen Vorbezug auszahlen lassen.
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