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Ja. St. Gallen und neun weitere Kantone kennen beim Eigenmietwert einen sogenannten Unternutzungsabzug. Das Gleiche gilt beim Bund. Voraussetzung dafür ist, dass die Räume tatsächlich dauernd unbenutzt sind. Den Unternutzungsabzug müssen Sie bei Ihrer Steuerbehörde beantragen.
In Ihrem Fall wird ein Raum der 6-Zimmer-Wohnung nicht genutzt. Nach der St. Galler Formel wird der Unternutzungsabzug wie folgt berechnet: Ihr Eigenmietwert von 22'000 Franken wird mit 0,7 multipliziert und durch 8 dividiert. Das ergibt eine Senkung des Eigenmietwerts um 1925 Franken.
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