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Ja. wenn mit der Installation tatsächlich eine namhafte energiesparende Wirkung verbunden ist.
Bei der Dreifachverglasung ist klar, dass damit ein messbarer Energiespareffekt erreicht wird.
Bei den Smart-Installationen müssten Sie dem Steueramt erläuternde Informationen mitliefern. Dienlich wären Prospekte der Hersteller und wissenschaftliche Studien, die den energiesparenden Effekt solcher Installationen belegen.
Der Ersatz von Handkurbeln durch elektrisch betriebene Jalousien lässt sich aber nicht von den Steuern absetzen. Denn diese Vorrichtung dient der Bequemlichkeit. Am besten weist der Installateur die Zusatzkosten dafür gleich auf der Rechnung aus.
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