Inhalt
Ja, aber es ist nicht so einfach. Erste Anlaufstelle ist Ihre Raiffeisenbank. Erklären Sie der Bank den Sachverhalt und stellen Sie ein Rückforderungsbegehren. Ihre Bank muss dann bei der Empfängerbank eine Nachfrage starten. Sie wird den Empfänger des Geldes darüber informieren, dass ihm versehentlich Geld überwiesen wurde. Und sie wird ihn auffordern, das Geld zurückzuerstatten. Die Empfängerbank darf Ihnen – wegen des Bankkundengeheimnisses – den Namen des Empfängers nicht mitteilen.
Ihre Raiffeisenbank wird die Abklärungen nicht gratis vornehmen. Erkundigen Sie sich zuerst bei der Bank, was Ihnen voraussichtlich belastet wird. Dann sollten Sie abwägen, ob sich der Aufwand lohnt.
Erhalten Sie das Geld auf diesem Weg nicht, müssten Sie den Betrag per Gericht zurückverlangen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden