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K-Geld 05/2021
27.10.2021
Ja, Sie haben keine andere Wahl. Denn Sie wissen ja nicht, wer Ihnen das Geld irrtümlich geschickt hat. Sofern der Einzahler seinen Fehler bemerkt, wird er sich melden. Nach zehn Jahren ist sein Anspruch auf eine Rückzahlung verjährt.
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