Inhalt
K-Geld 03/2022
25.05.2022
Nein. Was nicht vereinbart wurde, ist auch nicht geschuldet. Verlangen Sie von der CS eine schriftliche Begründung für die Rechnung. Wenn die Bank den Nachweis für einen entsprechenden Vertrag nicht erbringen kann, sind die Kosten dafür nicht geschuldet.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden