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Ja. Halten Sie ausländische Aktien mit Dividendenausschüttung, werden darauf in Deutschland Quellensteuern erhoben, die in der Schweiz nur teilweise zurückerstattet werden. Die Quellensteuern müssen Sie dann in Deutschland zurückfordern. Das machen Sie am besten zusammen mit dem Einreichen der Steuererklärung. Das Rückfordern der Quellensteuer ist zuweilen mühsam und lohnt sich bei kleinen Beträgen fast nicht – zumal Deutschland für die Bearbeitung der Rückforderung eine Gebühr erhebt.
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