Inhalt
Nein. Der Steueraufschub gilt nur für den Teil des Gewinns aus dem Verkauf Ihres Einfamilienhauses, der in die Ersatzliegenschaft investiert wird. Wenn der Kaufpreis der neuen Liegenschaft tiefer ist als der Kaufpreis plus die wertvermehrenden Investitionen der alten Liegenschaft, muss der gesamte Gewinn sofort versteuert werden. Das ist bei Ihnen der Fall. Der Preis für die Wohnung in Riviera ist mit 630'000 Franken tiefer als die Gesamtkosten Ihres Hauses in der Höhe von 670'000 Franken. Sie müssen deshalb den gesamten Gewinn von 480'000 Franken versteuern. Bei einer Besitzdauer von 20 Jahren beträgt die Grundstückgewinnsteuer auf 480'000 Franken in Eschenbach SG rund 142'800 Franken.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden