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Nein. Im Kanton St. Gallen wird der Verkehrswert nur bei Häusern berücksichtigt, wenn der Kauf mehr als 50 Jahre zurückliegt. In Ihrem Fall wird der Gewinn nach den effektiven Anschaffungskosten berechnet, also mit dem tatsächlichen Verkaufspreis von 1 Million Franken abzüglich 900'000 Franken Anschaffungskosten. Der zu versteuernde Grundstückgewinn beträgt also 100'000 Franken.
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