Ja. In der Wegleitung des Kantons Obwalden zur Steuererklärung 2023 heisst es, dass Gehörlose den Pauschalabzug geltend machen können, wenn sie mit einem Arztzeugnis ihre Gehörlosigkeit belegen können. Auf der Grundlage dieser Angaben haben Sie Anspruch auf den Abzug, wenn Sie das entsprechende Arztzeugnis beibringen können.