Ja. In der Wegleitung des Kantons Obwalden zur Steuererklärung 2023 heisst es, dass Gehörlose den Pauschalabzug geltend machen können, wenn sie mit einem Arztzeugnis ihre Gehörlosigkeit belegen können. Auf der Grundlage dieser Angaben haben Sie Anspruch auf den Abzug, wenn Sie das entsprechende Arztzeugnis beibringen können.
Haben wir Anspruch auf den Gehörlosenabzug?
«Laut Fachleuten gilt man ab einem Hörverlust von 70 Dezibel Hörschwelle als gehörlos. Das trifft bei meinem Mann zu. Trotzdem hat unsere Steuerbehörde im Kanton Obwalden den Gehörlosenpauschalabzug von 2500 Franken in der Steuererklärung abgelehnt. Sollen wir gegen diesen Entscheid Einsprache erheben?»
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