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03.12.2020
Ja. Über Ihre Teilkasko-Versicherung sind Sie zwar gegen Parkschäden versichert. In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen schliesst die Allianz allerdings das «Zerkratzen der Lackierung» durch «unbekannte Personen oder Fahrzeuge» aus. Nur wenn Sie einen Zusatz abgeschlossen hätten, würde sie den Schaden übernehmen.
Wenn Sie mit Ihrer Versicherung unzufrieden sind, haben Sie die Möglichkeit zu wechseln. Denn sobald die Versicherung Leistungen übernehmen muss, haben beide Seiten das Recht zu kündigen. Beachten Sie aber, dass Sie die bereits bezahlte Restprämie für das laufende Jahr nicht zurückerstattet erhalten.
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