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Nein. Denn es handelt sich nicht um einen Fehler. Die Versicherungsgesellschaften kategorisieren ein- oder zweiseitig angebaute Einfamilienhäuser (Doppel- oder Reiheneinfamilienhaus) als Mehrfamilienhäuser. Nur freistehende Einfamilienhäuser sind in den Policen als Einfamilienhäuser bezeichnet. Das hat keinen Einfluss auf die Prämie. Sie bemisst sich nach der Versicherungssumme.
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