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K-Geld 02/2020
01.04.2020
Ja. Sofern Ihre Tochter die Erstausbildung noch nicht abgeschlossen hat oder längstens bis zu deren 25. Geburtstag hat Ihre Familie Anspruch auf Kinderzulagen. Nach Ihrer Pensionierung muss Ihre Frau die Ausbildungszulagen für die Tochter verlangen. Dafür muss sie sich an ihren Arbeitgeber wenden.
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