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K-Geld 05/2020
21.10.2020
Letzte Aktualisierung:
27.10.2020
27.10.2020
Nein, Ihre Schwester hätte Anspruch auf ihren investierten Anteil sowie den anteiligen Wertzuwachs. Massgebend ist der dannzumalige Verkehrswert, der ermittelt werden müsste.
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