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K-Geld 04/2020
25.08.2020
Nein. Das Altersguthaben bleibt in der Zweiten Säule und löst keine Steuern aus. Das heisst: Das Freizügigkeitskonto muss in der Steuererklärung nicht angegeben werden. Erst wenn es bei der Pensionierung in Form von Kapital oder Rente bezogen wird, fallen Steuern an.
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