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27.05.2021
Ja. Der Abzug für ein Arbeitszimmer zu Hause wird unter folgenden Voraussetzungen zugelassen: Sie müssen glaubhaft machen, dass Sie nicht im Geschäft arbeiten konnten. Das Arbeitszimmer zu Hause dürfen Sie zudem nicht für einen anderen Zweck nutzen.
Der Abzug berechnet sich nach folgender Formel: Mietkosten oder Eigenmietwert bei Wohneigentum, geteilt durch Anzahl Zimmer plus 1. Beträgt Ihre Jahresmiete zum Beispiel 24000 Franken, ergibt das: 24000 Franken, geteilt durch (4,5 + 1) = 4363 Franken. Waren Sie zwei Monate lang im Homeoffice, können Sie zwei Zwölftel von 4363 Franken geltend machen, also 727 Franken.
Beachten Sie: Die Kosten fürs Homeoffice können Sie nicht zusätzlich zur Pauschale für Berufsauslagen beanspruchen. Falls diese höher ist, lohnt es sich nicht, die Kosten fürs Homeoffice in der Steuererklärung einzutragen.
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