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K-Geld 04/2020
25.08.2020
Ja. Seit Anfang 2019 sind zwar gewisse Gewinne aus Lotterien, Glücksspielen oder Geschicklichkeitsspielen ganz oder teilweise steuerfrei. Gewinne in Fernseh- oder Radiosendungen gehören aber nicht dazu. Solche Gewinne ab 1000 Franken müssen in der Steuererklärung angegeben und als Einkommen versteuert werden.
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