Nein, das ist kein Problem. Die Auszahlung von Alterskapital aus der Pensionskasse und die Einzahlung von 3a-Geld haben nichts miteinander zu tun. Für den Kapitalbezug mussten Sie bereits Steuern zahlen, nämlich Kapitalleistungssteuern. Diese werden separat von der Einkommens- und Vermögenssteuer erhoben. Die Einzahlung Ihrer Frau in die Säule 3a reduziert das steuerbare Einkommen in der gemeinsamen Steuererklärung. Es würde sich nicht einmal um eine Steuerumgehung handeln, wenn Sie im gleichen Jahr Geld aus der Pensionskasse bezögen und selber das Maximum von 6883 Franken in die Säule 3a einzahlen würden.
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