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K-Geld 01/2022
02.02.2022
Nein. Der bezahlte Betrag muss im Vermögen als Guthaben gegenüber dem Baumeister bzw. dem Generalunternehmer deklariert werden, solange Sie nicht als Grundstückbesitzer im Grundbuch eingetragen sind. Wenn der Eigentumswechsel mit dem Eintrag erfolgt ist, erhalten Sie mit der Steuererklärung das Formular für Grundstücke im Privatvermögen.
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