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K-Geld 02/2022
30.03.2022
Nein. Weder die IV-Rente noch Vermögenserträge spielen in der Formel zur Berechnung Ihrer AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige eine Rolle. Massgebend für Nichterwerbstätige ist das Vermögen per 31. Dezember. Hinzu kommt das Zwanzigfache allfälliger Altersrenten. Ihre IV-Rente wird also nicht berücksichtigt.
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