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K-Geld 02/2023
05.04.2023
Letzte Aktualisierung:
06.04.2023
06.04.2023
Ja. Ihre Frau sollte das Gespräch mit ihren beiden Arbeitgebern suchen und mit ihnen aushandeln, dass sie sich bei einer der beiden Pensionskassen anmelden kann. Erhält Ihre Ehefrau von beiden Arbeitgebern eine abschlägige Antwort, hat sie die Möglichkeit, sich der Stiftung Auffangeinrichtung BVG anzuschliessen.
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