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Ja. Falls Sie schon drei Jahre oder länger Prämien zahlten, können Sie die Versicherung prämienfrei stellen lassen. Dann müssen Sie fortan keine Prämien mehr zahlen. Trotzdem bleibt die Versicherung bestehen. Der Risikoschutz ist zwar geringer. Und das angesparte Kapital bleibt bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit bei der Versicherung. Es wird aber weiterhin verzinst. Mit diesem Vorgehen gewinnen Sie Flexibilität. Künftig können Sie den jährlichen Maximalbetrag von 6826 Franken oder bei knappem Budget auch weniger in eine reine 3a-Sparlösung einzahlen.
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Antwort der Redaktion
Jawohl. Oft zahlen Versicherer den Vermittlern hohe Provisionen. Diese sind Teil der nicht amortisierten Abschlusskosten, bleiben also am Kunden hängen. Sprich: Je früher man aussteigt, desto enttäuschender ist der Rückkaufswert. Und ja: Seit dem 1.1.2020 gilt das neue Finanzdienstleistungsgesetz (Fidleg) und damit auch die Finanzdienstleistungsverordnung (Fidlev), die Verhaltensregeln und Informationspflichten definieren.
Abzug Provisionen
Für Abschlüsse von 3a Versicherungen, sofern vermittelt durch unabhängige sogenannte Finanzberater, werden doch enorme Provisionen ausgerichtet. Diese dürften mehr als die Hälfte der ersten drei Jahresprämien vernichtet haben. Was soll da übrig bleiben? Nicht besser gleich das wenige verbleibende Geld auszahlen lassen und in 3a Fonds anlegen? Zusatzfrage an die KGeld Redaktion: wurden in Sachen Provisionszahlungen in letzter Zeit klammheimlich gesetzlich neue Regelungen eingeführt? Vorschriften welche missbräuchliche massiv übersetzte derartige Zahlungen (bis 10'000.- für einen einzigen Vertragsabschluss) verhindern?