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04.02.2021
Nein. Es ist nicht möglich, den vergessenen Abzug der Spendengelder in der nächsten Steuererklärung geltend zu machen. Auch ein sogenanntes Berichtigungsverfahren ist nicht möglich, weil der Fehler bei Ihnen und nicht beim Steueramt liegt.
Auch ein Revisionsverfahren ist ausgeschlossen, weil Sie den Abzug «bei der Ihnen zumutbaren Sorgfalt» bereits im ordentlichen Verfahren hätten geltend machen können.
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