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K-Geld 06/2019
04.12.2019
Ja. Auf Nachfrage der Steuerbehörde müssten Sie aber nachweisen können, dass im Jahr 2019 bereits Arbeiten im Umfang der geleisteten Zahlung erfolgt sind. Steuerlich kann es vorteilhaft sein, solche Arbeiten auf zwei Jahre zu verteilen.
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