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K-Geld 05/2020
21.10.2020
Letzte Aktualisierung:
27.10.2020
27.10.2020
Nein, diese Kosten gehören zu den Lebenshaltungskosten. Anwaltskosten können Sie nur dann von der Steuer abziehen, wenn sie im Zusammenhang mit dem Erwerbseinkommen stehen. Also zum Beispiel die Anwaltskosten in einem Arbeitsrechtsprozess.
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