Inhalt
27.05.2021
Nein. Denn gemäss der Verordnung über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge liegt der Mindestbetrag für einen Vorbezug bei 20000 Franken. Das vorbezogene Geld kann man für den Erwerb oder den Neubau eines Eigenheims einsetzen, für die Rückzahlung einer Hypothek, für die Beteiligung an einer Wohnbaugenossenschaft sowie für wertvermehrende Investitionen wie zum Beispiel Solaranlagen und Renovationen.
Buchtipp: Gut vorsorgen: Pensionskasse, AHV und 3. Säule
Mehr Infos zum Bezug von Freizügigkeitsgeld liefert der «Saldo»-Ratgeber Gut vorsorgen: Pensionskasse, AHV und 3. Säule. Bestellen Sie das Buch im Buchshop auf www.kgeld.ch.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Amortisation
Rückzahlung Hypothek und ein Jahr später die Hypothek wieder erhöhen.