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Nein. 3a-Einzahlungen sind nur auf eigene Konten möglich. Jeder kann also nur für sich selber in die 3. Säule einzahlen. Mangels Erwerbseinkommen kann Ihre Frau in der Steuererklärung auch keine Abzüge vom Einkommen vornehmen. Immerhin: Da Sie als Ehemann erwerbstätig sind, muss Ihre Frau keine AHV-Beiträge einzahlen. Und als Mutter von unter 16-jährigen Kindern erhält sie Jahr für Jahr noch Erziehungsgutschriften.
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