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K-Geld 02/2024
03.04.2024
Nein. Wenn Ihre Frau pensioniert wird, muss sie das Geld der zweiten Säule als Kapital oder als Rente beziehen. Das Alterskapital kann sie nicht auf ein Freizügigkeitskonto überweisen. Die Übergangsfrist von fünf Jahren gilt nur für bestehende Freizügigkeitskonten.
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