Inhalt
K-Geld 06/2019
04.12.2019
Ja. Das ist im Konsumkreditgesetz ausdrücklich festgelegt. Mit der Rückzahlung entfällt die Zinspflicht. Allerdings hat die Bank das Recht, für die nicht beanspruchte Kreditdauer Kosten zu verlangen, falls solche entstehen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden