Inhalt
K-Geld 06/2020
02.12.2020
Letzte Aktualisierung:
03.12.2020
03.12.2020
Nein. Ihr Neffe zahlt die Schulden gegen Aushändigung der Schuldbriefe zurück. Er kann sie behalten für eine allfällige spätere Wiederverwendung. Oder er lässt die Einträge im Grundbuch löschen und vernichtet die Schuldbriefe.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden