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K-Geld 03/2020
27.05.2020
Nein. Beim TCS handelt es sich um einen Verein. Vereinsmitgliedschaften enden mit dem Tod und sind nicht vererbbar. Mitgliederbeiträge sind anteilmässig zurückzuerstatten. Ein Verein kann in den Statuten davon abweichende Regeln festlegen. Das ist beim TCS allerdings nicht der Fall.
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