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Nein. Ein Tausch wird aus steuerlicher Sicht wie zwei getrennte Geschäfte behandelt. Deshalb fallen zwei Mal Grundstückgewinnsteuern an. Es entstehen zusätzlich auch zwei Mal Notariats- und Handänderungskosten. Da Sie und Ihr Bruder Ihre Immobilien einst zu unterschiedlichen Preisen gekauft haben und der ursprüngliche Kauf auch unterschiedlich lange zurückliegt, wird die Grundstückgewinnsteuer auf die beiden Liegenschaften ungleich ausfallen.
Immerhin: Da Sie beide die jeweils neue Liegenschaft als Erstwohnsitz nutzen wollen, wird die Grundstückgewinnsteuer aufgeschoben. Sie fällt erst beim Verkauf an einen Dritten an, sofern es nicht zu einer weiteren Ersatzbeschaffung kommt.
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