Inhalt
K-Geld 01/2021
03.02.2021
Letzte Aktualisierung:
04.02.2021
04.02.2021
Nein. Autospesen dürfen Sie ebenfalls nicht abziehen. Immerhin können Sie in der Steuererklärung aber bestimmte Auslagen wie Kosten für Wohnungsinserate, Telefon- und Bank-Gebühren sowie Post-Porti in Abzug bringen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden