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Nein. Eine solche Gebühr ist nur geschuldet, wenn sie im Vertrag vereinbart ist. Das Gesetz kennt keine solche Ablösegebühr. Rechtsgültig vereinbart ist die Gebühr nur, wenn sie im Vertrag auch betragsmässig festgelegt ist. Das ist bei Ihnen nicht der Fall, deshalb müssen Sie die Gebühr nicht zahlen. Anders wäre es, wenn die Bank im Vertrag auf Zusatzdokumente wie etwa ein Gebührenblatt hinweist, das die Höhe der Gebühr festhält.
Tipp: Achten Sie beim Abschluss des Hypothekarvertrags darauf, dass keine solche Gebühr in den Vertrag kommt
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