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Ja. Es handelt sich in Ihrem Fall um sogenannte Produkte-Retrozessionen, die der Migros-Bank während Jahren von der UBS Fund Management zugeflossen sind. Werden solche Kickbacks dem Steuerpflichtigen zurückbezahlt, stellen sie bei ihm einen steuerbaren Vermögensertrag dar. Sie müssen die erhaltenen Retrozessionen im Jahr der Rückzahlung, bei Ihnen also in der Steuererklärung 2022, versteuern.
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