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Nein. Sie müssen keine AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige zahlen, wenn Ihre Frau den doppelten Mindestbeitrag an die AHV zahlt. Das sind zurzeit 1006 Franken pro Jahr. Da Ihre Frau bereits im Rentenalter ist, spielt es laut Bundesamt für Sozialversicherungen auch keine Rolle, ob sie ein 50-Prozent-Pensum erreicht und volle neun Monate pro Jahr arbeitet. Entscheidend ist allein der doppelte Mindestbeitrag an die AHV.
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