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K-Geld 02/2024
03.04.2024
Ja, aber nicht so viel, wie Sie als Arbeitnehmer bezahlen müssten. Die Beitragspflicht bei der AHV dauert bis zum Alter 65 – selbst dann, wenn Sie vorzeitig eine AHV-Rente beziehen. Die Ausgleichskasse ermittelt die fälligen Beiträge anhand Ihres Vermögens und Ihrer Renteneinkünfte.
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