Nein. Da Ihnen gekündigt wurde, können Sie bei Ihrer bisherigen Pensionskasse bleiben – bis zum Antritt einer neuen Stelle oder bis zum Erreichen des Rentenalters. Das ist meist die bessere Alternative als ein Freizügigkeitskonto. Denn dort ist der Zins tiefer als bei Pensionskassen, und nach einem Transfer des Geldes auf ein Freizügigkeitskonto könnten Sie keine Rente mehr wählen.