«Als meine heute 4-jährige Tochter geboren wurde, eröffnete ich auf ihren Namen ein Wertschriftenkonto. Jedes Quartal investiere ich in einen ETF. Inzwischen beträgt der Depotwert 6000 Franken. Muss ich das Depot in meiner Steuererklärung angeben?»
Inhalt
K-Geld 03/2024
29.05.2024
Niklaus Merker
Ja. Sie müssen das Wertschriftendepot in Ihrer Steuererklärung angeben und es entsprechend versteuern.
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