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30.07.2019
Ja. Das Freizügigkeitsgesetz verpflichtet Sie dazu. Wenn Sie es unterlassen, passiert aber nichts. Die neue Pensionskasse weiss nichts von diesem Geld. Und Sanktionen sind im Gesetz nicht vorgesehen, wenn man das Geld nicht überweist. Im Normalfall ist es aber vorteilhaft, das Freizügigkeitskapital in die neue Pensionskasse einzubringen. Denn selbst schlechte Pensionskassen müssen auf dem obligatorischen Guthaben den gesetzlichen Mindestzins von 1 Prozent zahlen. Das ist fünf Mal so viel, wie die besten Freizügigkeitskonten zurzeit an Zins zahlen. Zudem sind Sie bei der Pensionskasse im Unterschied zur Freizügigkeitsstiftung gegen Invalidität und Tod versichert.
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