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27.05.2021
Ja. Kreuzen Sie unter Ziffer 50 «Beteiligung an Erbengemeinschaften» an und erfassen Sie dort den Gesamtwert Ihres Erbteils. Diesen müssen Sie deklarieren und im Rahmen Ihres Vermögens versteuern. Erfassen Sie also Ihren Anteil der Wertschriften im entsprechenden Verzeichnis, auch wenn die Papiere noch nicht in Ihrem persönlichen Depot liegen. Ähnliches gilt fürs Bargeld und Ihren Anteil am Haus, den Sie im Immobilienverzeichnis aufführen. Die entsprechenden Erträge unterliegen der Einkommenssteuer.
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