Ja. In der Steuererklärung des Kantons Zürich steht, wo man den Kapitalbezug von Pensionskassengeldern deklarieren muss. Auf Seite 2 heisst es bei «Einkünfte aus dem In- und Ausland» unter Punkt 5.5: «Kapitalleistungen aus Vorsorge sind auf Seite 4, Ziffer 40 einzutragen.». Der dort eingetragene Betrag wird separat zu einem tieferen Satz besteuert.